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Arzt trägt eine Maske

Erste Hilfe für Arztpraxen und Assistenzberufe

Unser Kurs „Erste Hilfe für Arzt- und Therapie­praxen sowie medizinische Assistenzberufe“ richtet sich speziell an alle Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes (MD) sowie gemäß §132a SGB V müssen Hilfskräfte und medizinische Assistenzberufe ihre Erste-Hilfe-Kompetenzen mindestens alle zwei Jahre auffrischen.

Unser Lehrgang erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen vollständig und trainiert praxisnahe Notfallsituationen aus dem medizinischen Alltag.
 

Mit einer kompakten Lehrgangsdauer von 2 Unterrichtseinheiten (2 UE) bieten wir eine effiziente, rechtssichere und berufsorientierte Auffrischung, die ohne großen Zeitaufwand in Ihren Praxis- oder Pflegealltag integriert werden kann.

 

Für wen ist dieser Kurs geeignet?

Wir schulen alle Berufsgruppen im medizinischen und pflegerischen Umfeld:
 

  • Arztpraxen aller Fachrichtungen

  • MVZ & therapeutische Praxen

  • Medizinische Fachangestellte (MFA)

  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden

  • Heilpraktiker & Podologen

  • Rettungsdienste / medizinische Assistenzberufe

Die regulären Kurszeiten sind Mittwochs ab 13:30 - 15:00 Uhr und Freitags ab 12:15 - 13:45 Uhr online.

Gerne veranstalten wir die Schulung in nur 90 Minuten online, auch an einem Ihnen passenden Tag. Dazu bitte eigenen Kurs anfragen und Wunschtermin nennen.

 

Rabatt bei Gruppen-Anmeldungen

Sie können folgendes Paket buchen:

10er-Paket für nur 599,- Euro

 

Bei mehr als 10 Teilnehmern können Sie mehrere 10er Pakete buchen. 

Nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes (MD) sowie gemäß §132a SGB V müssen nicht nur Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Hilfskräfte und medizinische Assistenzberufe ihre Erste-Hilfe-Kompetenzen mindestens jedes Jahr auffrischen und eine adäquate Fortbildungsbescheinigung lückenlos nachweisen. Mit diesem Kurs unterstützen wir Sie gerne dabei Ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen und sichern den Arbeitgebern damit eine Abrechnungssicherheit der verrichteten Leistungen der Angestellten ohne spätere unnötige Rück- und Regresszahlungen.

Sollten Ihre zu Pflegenden, Mitarbeiter oder Bekannte ein e-Rezept, eine e-Krankschreibung/e-AU, Überweisungen oder Verordnungen benötigen, erreichen Sie über folgende Internetseite in Deutschland approbierte und KV- sowie Privatpatienten zugelassene Arztpraxen im Rahmen einer telemedizinischen ärztlichen Behandlung auf Entfernung:

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