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Brandschutz- und Evakuierungshelfer
gemäß § 10 ArbSchG & DGUV 205-023
Unser kombinierter Brandschutz- und Evakuierungshelfer-Lehrgang vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um im Ernstfall richtig zu reagieren. Die Ausbildung entspricht den Vorgaben gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Information 205-023 und schließt mit einer anerkannten Bescheinigung ab.
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