

Erste Hilfe für Arztpraxen & Pflegekräfte
Unser Kurs „Erste Hilfe für Arzt- und Therapiepraxen, Pflegekräfte und medizinische Assistenzberufe“ richtet sich speziell an alle Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes (MD) sowie gemäß §132a SGB V müssen Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Hilfskräfte und medizinische Assistenzberufe ihre Erste-Hilfe-Kompetenzen mindestens alle zwei Jahre auffrischen.
Unser Lehrgang erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen vollständig und trainiert praxisnahe Notfallsituationen aus dem medizinischen Alltag.
Mit einer kompakten Lehrgangsdauer von 2 Unterrichtseinheiten (2 UE) bieten wir eine effiziente, rechtssichere und berufsorientierte Auffrischung, die ohne großen Zeitaufwand in Ihren Praxis- oder Pflegealltag integriert werden kann.
Für wen ist dieser Kurs geeignet?
Wir schulen alle Berufsgruppen im medizinischen und pflegerischen Umfeld:
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Arztpraxen aller Fachrichtungen
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MVZ & therapeutische Praxen
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Ambulante Pflegedienste
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Stationäre Pflegeeinrichtungen
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Betreuungsdienste nach §45b SGB XI
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Pflegehilfskräfte & Betreuungsassistenten
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Medizinische Fachangestellte (MFA)
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Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
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Heilpraktiker & Podologen
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Rettungsdienste / medizinische Assistenzberufe
Die regulären Kurszeiten sind Mittwochs ab 13:30 - 15:00 Uhr und Freitags ab 12:15 - 13:45 Uhr online.
Gerne veranstalten wir die Schulung in nur 90 Minuten online auch an einem Ihnen passenden Tag. Dazu bitte eigenen Kurs anfragen und Wunschtermin nennen.
Rabattierte Gruppenanmeldung:en an einem Ihnen passenden Termin online.
Sie wünschen den Kurs exklusiv nur für Ihre Mitarbeitenden und möchten gleichzeitig für einen rabattierten Preis von nur 1.299 Euro bis zu 10 Teilnehmer:innen - oder bei Mehrfachauswahl entsprechend jeweils um 10 mehr - an einem oder mehreren Tagen schulen? Gerne hier buchen:
Nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes (MD) sowie gemäß §132a SGB V müssen nicht nur Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Hilfskräfte und medizinische Assistenzberufe ihre Erste-Hilfe-Kompetenzen mindestens jedes Jahr auffrischen und eine adäquate Fortbildungsbescheinigung lückenlos nachweisen. Mit diesem Kurs unterstützen wir Sie gerne dabei Ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen und sichern den Arbeitgebern damit eine Abrechnungssicherheit der verrichteten Leistungen der Angestellten ohne spätere unnötige Rück- und Regresszahlungen.
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Sollten Ihre zu Pflegenden, Mitarbeiter oder Bekannte ein e-Rezept, eine e-Krankschreibung/e-AU, Überweisungen oder Verordnungen benötigen, erreichen Sie über folgende Internetseite in Deutschland approbierte und KV- sowie Privatpatienten zugelassene Arztpraxen im Rahmen einer telemedizinischen ärztlichen Behandlung auf Entfernung:


