
WIPPERMANN · LIVE ONLINE
Jährliche Arbeitsschutz-
und Sicherheitsunterweisung
nach § 4 DGUV Vorschrift 1 i. V. m. § 12 ArbSchG
60 Minuten. Live mit Fachperson. Dokumentiert.
Direkte Rückfragen, ein Verständnischeck und ein persönlicher Teilnahme-/Unterweisungsnachweis gehören dazu.
Einzelperson oder ganzes Team?
29 € pro Person · 249 € für bis zu 10 Mitarbeitende
→ Termine und Anmeldung öffnen
Nach der HiOrg-Anmeldung führt die jeweilige Buchungsvariante zum passenden bestehenden Stripe-Zahlungslink.
Mindestens jährlich. Bei Veränderungen auch früher.
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Erforderlichenfalls ist sie früher zu wiederholen.
Zusätzlich verlangt § 12 ArbSchG eine anlassbezogene Unterweisung bei:
-
Einstellung und Tätigkeitsänderung
-
neuen Arbeitsmitteln oder Technologien
-
neuen Arbeitsabläufen oder veränderten Gefährdungen
Das gilt auch innerhalb des Jahres – vor Aufnahme der betroffenen Tätigkeit.
So läuft die Live-Unterweisung ab
45 Minuten Themenvermittlung: Grundlagen des Arbeitsschutzes, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, sicheres Verhalten am Arbeitsplatz sowie Verhalten bei Unfällen, Bränden und Notfällen.
15 Minuten Austausch und Verständnischeck: Sie stellen Rückfragen und überprüfen Ihr Verständnis direkt mit der unterweisenden Person.
Ihr Nachweis: Name, Datum, Dauer, behandelte Themen und Angaben zur unterweisenden Person – für Ihre betriebliche Dokumentation.
Passend zu Ihrem Betrieb
Die Unterweisung muss auf Ihre konkrete Tätigkeit und die Gefährdungsbeurteilung abgestimmt sein. Betriebsspezifische Gefährdungen, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen werden einbezogen bzw. ergänzend vor Ort unterwiesen. Der Arbeitgeber bleibt für die vollständige, verständliche und dokumentierte Unterweisung verantwortlich.
Wiederholung spätestens innerhalb von zwölf Monaten; anlassbezogene Unterweisungen bleiben zusätzlich erforderlich.
Fragen oder Firmen-Wunschtermin?
info@wippermann-gruppe.de · 02159 5367954