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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG). Sie gelten für das ganze Unternehmen allgemein und dürfen als solche nicht abgeändert werden. Alleine im Wege einer einzelvertraglichen zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung einzelner Bestimmungen zulässig.

§1 Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Jegliche Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung bei Wippermann GmbH, ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle.

§2 Rücktritt / Kündigung

Der Rücktritt von einer Aus- oder Fortbildung muss schriftlich 120 Stunden vor Beginn des Kurses erfolgen und auch nur aus trifftigen Grund, das ist eine Kursunfähigkeit, die ärztlich attestiert bei uns eingereicht wird und vom Arzt per Eides Staat schriftlich versichert wird. Zudem muss die Diagnose im Attest und somit der Eidesstaatlichen Versicherung voll, leserlich und ausgeschrieben ersichtlich sein. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr - das sind 100 Euro zzgl. Mehwertsteuer pro Person/Teilnehmer:in. Sollte diese Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen beglichen werden, fällt eine weitere Mahngebühr von 40 Euro zzgl. MwSt pro Person zusätzlich an. Nach weiteren 7 Tagen Nichtzahlung werden wir die Forderung an ein Inkassounternehmen/Rechtsbeistand/Auskunfteien/Partner und weiter Gericht übergeben.

§3 Absage einer Aus- oder Fortbildung durch Wippermann GmbH.

Wippermann GmbH. behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminartypabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird versucht, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Wippermann GmbH.

 

§4 Gebühren und Zahlungsbedingungen

(1)Die Kursgebühr muss zu Kursbeginn bezahlt werden entweder vor Ort im Kurs in Bar, PayPal oder Überweisung oder vorher oder auch direkt bei der Anmeldung  Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Teilnehmer*in am Kurs nicht teilnehmen und es tritt der Fall mit den Zahlungsverpflichtungen nach Par./Punkt 2. Rücktritt/Absage dieser AGB´s ein.

(2) Teilnahmegebühren, welche durch Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften übernommen werden, werden direkt durch Wippermann GmbH mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Voraussetzung dafür ist ein entsprechend ausgefülltes Formular (BG Abrechnung), welches zu Kursbeginn im Original und vollständig vorliegen muss. Bei einigen  Unfallversicherungen muss zusätzlich im Vorfeld die entsprechende Kostenübernahmezusage vorliegen. 

(3) Sollte bei Seminarbeginn kein entsprechend den Vorgaben QSEH ausgefülltes BGH-Formular vorliegen, oder dieses nicht genehmigt sein wird der Teilnahmebetrag dem Anmeldenden (Teilnehmer, Kollegen/Dienstleister  oder Arbeitgeber) des Teilnehmers in Rechnung gestellt.

 

§5 Inhalt des Seminars 

(1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Wippermann GmbH ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

(3) Die Seminarangebote basieren auf der aktuellen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung und den Vorgaben und Bestimmungen der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaften (QSEH), welche Wippermann GmbH ermächtigt, in deren Namen betriebliche Ersthelfer aus– und fortzubilden.

 

§6 Verhaltenskodex für Teilnehmer*innen

(1) Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Seminarort zu erscheinen, spätestens zu dem von Wippermann Gmb bestimmten Zeitpunkt. Wippermann GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gerechtfertigt werden kann.

(2) Vor Ausgabe der Teilnahmebestätigung kann der Mitarbeiter/Ausbilder/Referent den Teilnehmer auffordern, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen. Im Regelfall erfolgt die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung postalisch innerhalb einer Woche nach Abschluss der Veranstaltung.

(3) Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet, sich während der Veranstaltung so zu verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten weder gestört noch gefährdet werden. Wippermann GmbH behält sich grundsätzlich vor, Teilnehmer auszuschließen, die in irgendeiner Art und Weise den Seminarerfolg gefährden; die Fälligkeit der Seminargebühr bleibt hiervon unberührt. Wippermann GmbH behält sich hieraus entstehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

(4) Mitarbeiter und Dozenten können das aushändigen der Bescheinigung verweigern, wenn sie nicht davon überzeugt sind, dass der Kursteilnehmer das erlernte aus dem Seminar verstanden hat und anwenden kann. Wippermann GmbH hält sich vor Teilnehmer vor aushändigen der Bescheinigung zu prüfen, um eine eigene Qualitätssicherheit zu gewährleisten.

 

§7 Sanitätsdienste 

(1) Eine Durchführung von ärztlicher Maßnahmen sowie ein Transport von Patienten im Rahmen der Notfallrettung und des Krankentransportes ist im Leistungsumfang nicht enthalten und wird durch die örtlich zuständigen Träger des Rettungsdienstes oder gegebenenfalls durch vom Veranstalter zusätzlich beauftragtes – ärztliches - Personal geleistet.

(2) Wippermann GmbH verpflichtet sich bei der Durchführung der Einsatzplanung die örtlichen Gegebenheiten zu analysieren, sich mit den einsatztaktischen Besonderheiten des Einsatzortes auseinander zu setzen und die Erkenntnisse in die Einsatzplanung einfließen zu lassen. Zudem verpflichtet sich Wippermann GmbH sich über parallel stattfindende Veranstaltungen zu informieren und sich nach Ermessen mit den eingesetzten Sicherheitsbehörden / Sanitätsdiensten zu koordinieren.

(3) Wippermann GmbH wird für den Fall, dass bei zu vertretenden Gründen die vertragliche Leistung nicht selbst erbracht werden kann, ermächtigt eine Drittfirma mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen. In diesem Fall wird dem Kunden jedoch das Recht eingeräumt, sich vom Vertrag zu lösen.

 

§8 Sonstiges

(1) Wippermann GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von Wippermann GmbH  zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Wippermann GmbH, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

(3) Die durch Wippermann GmbH übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und Wippermann GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

(5) Für jeden Kurs und Teilnehmer ist nur ein Gutschein anrechenbar. Gutscheine können nicht addiert werden. 

(6) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Wippermann GmbH vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Wippermann GmbH in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

(7) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Krefeld. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich.

(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Veranstaltungsräume, Veranstaltungsplätze sowie die dazugehörigen Flächen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, speziell nach den Brandschutzbestimmungen und konform zu Versammlungsstättenverordnung auszustatten.

 

Diese AGB sind ab dem 08. April 2023 wirksam.

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